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Belegaufbewahrung

 
1) Ein Beleg wurde geschrieben und per Post verschickt
 
Der Beleg wird beim Kunden im Dokumentarchiv unter der Belegnummer (A0800001) gespeichert (der Punkt entfällt) und kann dort jederzeit mit Doppelklick aufgerufen werden:
...Sonderzeichen werden entfernt, da sie in einem Dateinamen störend sind und die Datei dann nicht mehr als Datei geöffnet werden könnte.
 
2) Ein Beleg wurde geschrieben und per Email verschickt
 
Wurde ein Beleg per Email verschickt, wird dieser Beleg
- beim Kontakt/Dokumente gespeichert und kann jederzeit wieder geöffnet und gedruckt werden
- beim Kontakt/Emails gespeichert und kann jederzeit aufgerufen und neuerlich verschickt werden.
 
Da beim Versenden von Belegen per Email immer eine PDF generiert wird, wird diese in der Datenbank auch unter \Database\BelegePDF gespeichert. Das ist nützlich, denn so lassen sich komplette Akte dem Steuerberater übermitteln oder für CadiaFiBu (DATEV) verwenden.
 
3) Ein Beleg wurde per Email verschickt oder es wurde eine PDF generiert:
 
Belege, von denen eine PDF erstellt wurde, werden in der Datenbank unter \Database\BelegePDF gespeichert und können für Ihren Steuerberater verwendet werden.
Auch Originalrechnungen von Ihrem Lieferanten (Eingangsrechnungen) können archiviert werden > Rechnung vom Lieferanten.
 
 
Über eine körperliche Belegaufbewahrungpflicht (Belege ausgedruckt und in Ordnern abgelegt),
informiert Sie Ihr Steuerberater.