Rechnung gelöscht
Es gibt keinen Grund eine Rechnung zu löschen.
Löschungen von Rechnungen sind lt. GoB auch nicht zulässig.
Müssen Sie eine Rechnung löschen, weil Sie z.B. irrtümlich doppelt angelegt wurde, lässt sich diese Rechnung
- stornieren > Gutschrift Stornorechnung
- oder zeitnah wiederverwenden und mit anderen Daten füllen
Daher werden Sie bei Löschung einer Rechnung (oder auch Eingangsrechnung) gefragt, warum Sie die Rechnung löschen wollen:

Die Löschung wird im Protokoll
- Menü Administration/Programmoptionen > Protokoll (mit Begründung)
- Menü Administration/Protokollierung (nur CadiaOfficeUltimate)
eingetragen.
> siehe auch Beleg löschen bzw. Beleg wiederherstellen